Abiotische Qualitätselemente der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Bewertung der Qualität europäischen Gewässer vor. Nach einer umfassenden Überprüfung der biotischen (die belebte Umwelt betreffend) und abiotischen (die unbelebte Umwelt betreffend) Faktoren wird eine der 5 Zustandsklassen (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht) festgestellt.