Das Nature Restoration Law (Verordnung zur Wiederherstellung der Natur) ist ein Kernelement des Europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es verpflichtet alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme aktiv zu renaturieren. Damit reagiert die EU auf den massiven Verlust an Biodiversität und die zunehmende Fragmentierung von Fließgewässern durch Regulierungen, Begradigungen und Querbauwerke. Ein Schwerpunkt liegt auf den Flüssen und Auen Europas. Bis 2030 sollen mindestens 25.000 km Flüsse wieder frei fließen (das entspricht rund 1,5% der gesamten Flusslänge in der EU) und mindestens 20% der Land- und Meeresflächen Europas wieder in einen besseren ökologischen Zustand versetzt werden. Bis 2050 sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt sein.
Nationale Wiederherstellungspläne
Für die Umsetzung müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nationale Wiederherstellungspläne erstellen. Diese Pläne legen fest, welche Gewässer und Flächen renaturiert werden, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wie Finanzierung und Zeitrahmen gestaltet werden sollen. Dabei ist ausdrücklich vorgesehen, dass Synergien mit Energie-, Landwirtschafts-, Forst- und Klimapolitik berücksichtigt werden müssen.
Für die Finanzierung können EU-Programme wie LIFE, Horizon Europe oder die gemeinsame Agrarpolitik genutzt werden. Wesentlich ist, dass die Pläne transparent erstellt und regelmäßig überprüft werden. So sollen Fortschritte bei der Wiederherstellung dokumentiert und Erfahrungen ausgetauscht werden, ein Prozess, der auch die Wasserkraftbranche direkt betrifft.
Free Flowing Rivers
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist die Wiederherstellung sogenannter Free-Flowing Rivers (FFR), frei fließender Flüsse ohne künstliche Barrieren. In solchen Gewässern können Wasser sowie Sedimente frei fließen und Fischarten ungehindert wandern, wodurch natürliche Dynamik und Lebensräume erhalten bleiben. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) gibt es in Europa über eine Million Querbauwerke. Das NRL verpflichtet die Mitgliedstaaten, diese Bauwerke zu erfassen, zu bewerten und, wo möglich, zu entfernen oder ökologisch umzubauen.

Damit rückt die Wiederherstellung der Flussdurchgängigkeit und der Auenfunktion in den Mittelpunkt der europäischen Gewässerpolitik. Für Kleinwasserkraftwerke bedeutet das, dass ihre Wehranlagen künftig in nationale Bestandsaufnahmen einfließen und im Rahmen von Wiederherstellungsplänen bewertet werden. Ziel ist keine pauschale Beseitigung, sondern eine Priorisierung nach ökologischem Nutzen und gesellschaftlichem Mehrwert. Energieerzeugung, Hochwasserschutz und Ökologie sollen künftig stärker aufeinander abgestimmt werden.
Bedeutung für Fließgewässer und Wasserkraft
Das NRL ergänzt die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die bereits den „guten ökologischen Zustand“ von Gewässern fordert. Während die WRRL Zielwerte definiert, verpflichtet das NRL die Mitgliedstaaten nun zu konkreten Maßnahmen. Damit rücken Themen wie Fischwanderung, Sedimenttransport, Restwasserbewirtschaftung und Flussmorphologie noch stärker in den Fokus. All diese Aspekte sind eng mit dem Betrieb von Wasserkraftanlagen verbunden. Nach aktuellem EU-Recht müssen Querbauwerke bis spätestens 2027 durchgängig gemacht werden. Für Betreiber*innen bedeutet dies häufig zusätzliche Anforderungen: Ökologische Sanierung und technische Anpassungen müssen gemeinsam umgesetzt werden. Maßnahmen wie Fischaufstiegshilfen oder Sedimentmanagement sind ökologisch sinnvoll, erhöhen jedoch Investitions- und Betriebsaufwand und sollten daher gezielt gefördert werden.
Kritische Betrachtung
Ökologischer Durchgängigkeit und resilientere Gewässerlandschaften, sind unbestritten sinnvoll. Dennoch ist das Gesetz insbesondere dort kritisch zu betrachten, wo unklar bleibt, wie ökologische und energetische Interessen ausbalanciert werden sollen.
Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Artikel 9 des NRL verpflichtet die Mitgliedstaaten zwar, ein Verzeichnis künstlicher Wanderhindernisse zu erstellen, betont jedoch ausdrücklich, dass sozioökonomische Funktionen wie Energieerzeugung, Wasserversorgung oder Hochwasserschutz zu berücksichtigen sind. Prioritär sollen daher jene Hindernisse beseitigt werden, die nicht länger zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zur Binnenschifffahrt, Wasserversorgung oder zum Hochwasserschutz beitragen. Für die Kleinwasserkraft ist entscheidend, dass bestehende und ehemalige Standorte, die technisch modernisierbar und ökologisch aufrüstbar sind, nicht pauschal mit anderen Hindernissen gleichgesetzt werden. Vor jeder Maßnahme muss geprüft werden, welche Anlagen ökologisch ertüchtigt oder wieder in Betrieb genommen werden können. Nur dort, wo keine funktionale oder wirtschaftliche Nutzung bestehen kann, sollte ein Rückbau erfolgen.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Finanzierungsfrage. Die Pflicht, wiederhergestellte ökologische Funktionen dauerhaft zu erhalten, kann für Betreiber*innen kleinerer Anlagen erhebliche Betriebskosten verursachen. Ohne gezielte Förderinstrumente droht eine Situation, in der gesetzliche Auflagen zwar formuliert, wirtschaftlich aber kaum erfüllbar sind. Es braucht daher kontinuierliche und angepasste Förderungen für ökologische Nachrüstungen, insbesondere für Fischaufstiegshilfen, Sedimentdurchlässe und Restwassersteuerung sowie klare Zuschüsse für laufende Betriebskosten.
Ebenso wichtig ist, dass die ökologische Durchgängigkeit nicht mit starren Standardlösungen erzwungen wird. Statt pauschaler Vorgaben müssen flexible, standortspezifische Ansätze, etwa naturbasierte Umgehungsgerinne oder fischfreundliche Turbinen, Vorrang haben, die sowohl den ökologischen Anforderungen als auch der Energieerzeugung gerecht werden.

Fazit
Der ökologische Fortschritt darf nicht zu einem pauschalen Rückbau führen. Die Kleinwasserkraft ist Teil der Lösung, wenn ihre Modernisierung gefördert und ihre ökologischen Leistungen anerkannt werden. Sie liefert sowohl einen Beitrag zur Grundlast als auch netzdienliche und saisonal stabile Energie. Das Leitbild der Free-Flowing Rivers steht nicht im Widerspruch zur dezentralen Energieerzeugung, wenn Wiederherstellung, Technik und Energiepolitik gemeinsam gedacht werden. Der Schlüssel liegt in einer ausgewogenen Umsetzung: tatsächlich obsolete Querbauwerke rückbauen, aktive Anlagen ökologisch verbessern, und die Versorgungssicherheit erhalten!