Biotische Qualitätszielelemente der EU-Wasserrahmenrichtlinie

n der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes von Gewässern eine zentrale Aufgabe. Flüsse, Seen, Übergangsgewässer (Gewässer zwischen Land und Meer, welche einen Salzgehalt von mind. 0,5% aufweisen) und Küstengewässer werden den fünf Kategorien „sehr gut“, „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ zugeordnet.

Atomkraft – Nein Danke!

Unter “grüner” Energie wird neuerdings auf europäischer Ebene nicht nur Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Biomasse, sondern auch Atomenergie gelistet.

Arbeitsplätze

Arbeitsplätze im Kleinwasserkraftsektor sind in ihrer Ausgestaltung sehr vielfältig: Hierzu zählen zum einen die Arbeitsplätze in den Bau- und Zulieferindustrien, wie Tief- und Wasserbau, Turbinen- und Stahlwasserbau, Elektromaschinenbau, Steuerungstechnik, aber auch Ingenieur- und Planungsbüros und ökologische oder fischereifachliche Gutachter*innen.

Abiotische Qualitätselemente der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Bewertung der Qualität europäischen Gewässer vor. Nach einer umfassenden Überprüfung der biotischen (die belebte Umwelt betreffend) und abiotischen (die unbelebte Umwelt betreffend) Faktoren wird eine der 5 Zustandsklassen (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht) festgestellt.