Eine aufgelöste Sohlrampe erstreckt sich über die gesamte Flussbreite und führt den kompletten Abfluss und Geschiebetrieb ab. Eine Teilsohlrampe hingegen nutzt nur einen Teil des Abflussprofils und benötigt daher eine geringere Breite und weniger Material. Es eignet sich dabei besonders für breite Flüsse.

Das flussabwärtige Ende der Teilrampe muss auf einer Linie mit dem Querbauwerk liegen, oder einen ausreichend großen Teilabfluss führen, damit Fische den Einstieg finden und nicht daran vorbeischwimmen. Der Aufbau besteht aus einer Abfolge von Einzelschwellen/-riegeln und Kolken (Becken). Diese sollen auch bei Niederwasser eine Fischpassage ermöglichen. Die Beckensohle kann dabei natürlich sein oder mit Wasserbausteinen gesichert werden.
Der Standsicherheit der Rampe ist, im Vergleich zu anderen Fischaufstiegshilfen, aufgrund von Hochwasserbelastungen, mehr Beachtung zu schenken. Außerdem müssen Schwellen durch sorgfältigen Bau, Geschiebe oder Hilfsmaterialien abgedichtet werden, um ein Versickern des Wassers bei Niederwasser zu verhindern. Sowohl bei Hoch- als auch bei Niederwasser muss für die Fische ein entsprechender Wanderkorridor verfügbar sein. Wegen dynamischer Geschiebeablagerungen müssen die Becken eine Tiefe von mindestens 60–100 cm betragen. Becken von Sohlrampen werden daher generell 10 bis 20 cm tiefer als bei normalen Beckenpässen gebaut. Die Übergänge (Schlitze) müssen rechteckig oder trapezförmig sowie sohlrau sein. Scharfkantige Geometrien oder V-förmige Zwickel ohne Sohlanschluss sind nicht zulässig. Die Wassertiefe am Übergang muss mindestens 2/3 der Mindestkolktiefe betragen. Die Mindestbreite der Schlitze entspricht der 4,5-fachen Körperbreite der maßgeblichen Fischart.
Bei größeren Gewässern kann sie breiter sein. Fische können problemlos aufwärts wandern, da die Steine die Strömung bremsen. Allerdings muss die Rampe sehr flach sein, benötigt also viel Platz und kann sehr teuer werden.